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Für Kommunen: Naturschutz, der sich auch verwaltungstechnisch rechnet

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Für Kommunen: Naturschutz, der sich auch verwaltungstechnisch rechnet

Kommunen haben eine Möglichkeit, die weder Privatpersonen noch Unternehmen haben: sie besitzen selbst große Flächen, von Schulhöfen über Grünanlagen bis zu Randstreifen entlang von Straßen, und sie entscheiden direkt über deren Nutzung. Genau hier lässt sich Naturschutz oft schneller umsetzen als anderswo, wenn man weiß, wo man ansetzt. Diese Seite gibt den praktischen Überblick über kommunale Flächen allgemein. Für die Bildungsseite mit Schulgärten siehe Schulgärten und Kommunen, für die große Vision siehe Stadt der Zukunft.

Abstimmungstermin mit der Stadtverwaltung zum Projekt am Galgenberg

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Warum sich das für eine Gemeinde lohnt

Eine naturnah gestaltete öffentliche Fläche kostet über die Jahre meist weniger als eine intensiv gepflegte, weil seltener gemäht und weniger bewässert werden muss. Gleichzeitig lassen sich viele Maßnahmen über Ökopunkte anrechnen: wer an einer Stelle Fläche versiegelt, kann an anderer Stelle ökologisch aufwerten, das betrifft auch Kommunen bei eigenen Bauprojekten. Dazu kommt ein Effekt, der in Förderanträgen und Bürgerbefragungen zunehmend zählt: sichtbarer, erlebbarer Naturschutz vor der eigenen Haustür.

Neu angelegter Heckenstreifen als Beispiel für Biotopverbund auf öffentlicher Fläche

Fotocredit: Andreas Ebner Fotografie

02

Wo Kommunen konkret ansetzen können

45 Prozent der deutschen Siedlungs- und Verkehrsfläche sind heute versiegelt, mit spürbaren Folgen für Hochwasserschutz und Stadtklima.

  • Entsiegelung: überdimensionierte Parkplätze, ungenutzte Wege und Plätze zurückbauen
  • Schulgelände und öffentliche Grünflächen: wie in unserem Projekt an der Mörikeschule
  • Straßenbäume und Grünanlagen: klimaresiliente, heimische Baumarten statt anfälliger Standardsorten pflanzen
  • Essbare öffentliche Flächen: nach dem Vorbild des Alchemistenparks in Österreich
  • Hecken und Biotopverbund: entlang von Feldwegen und Gemeindegrenzen, um isolierte Grünflächen wieder zu vernetzen

Quelle: Umweltbundesamt, Bodenversiegelung

03

Ausgleichspflicht: eine Aufgabe, die Kommunen ohnehin haben

Jede Kommune, die selbst baut oder Bauleitplanung betreibt, ist über das Bundesnaturschutzgesetz zur Eingriffs-Ausgleichsregelung verpflichtet: wer Fläche versiegelt, muss an anderer Stelle ökologisch ausgleichen, unabhängig davon, ob der Eingriff von der Verwaltung selbst oder von privater Seite stammt. In der Praxis heißt das oft: es muss ohnehin eine Ausgleichsfläche her. Statt dafür eine zusätzliche, isolierte Fläche zu suchen, lässt sich diese Pflicht mit genau den Maßnahmen verbinden, die eine Gemeinde ökologisch und für Bürgerinnen und Bürger sichtbar sowieso umsetzen möchte, wie wir es auf unserer Ökopunkte-Seite im Detail erklären.

Quelle: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Eingriffsregelung

04

Wie ein kommunales Projekt bei uns beginnt: das Beispiel Galgenberg

Unsere Projektfläche am Galgenberg zeigt, wie so ein Prozess in der Praxis abläuft. Der Kontakt kam über einen unserer Vorträge zustande, aus einem Gespräch wurde die Frage an die Stadt Nürtingen, wie eine bestehende, aber über Jahre ohne klare Zuständigkeit gepflegte Streuobstwiese im Landschaftsschutzgebiet wieder entwickelt werden könnte. Genau das ist der typische Ausgangspunkt bei Kommunen: es gibt bereits eine wertvolle Fläche, aber kein Konzept und keine kontinuierliche Betreuung dafür. Wir übernehmen in solchen Fällen die fachliche Planung und stimmen jeden Schritt eng mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab, von der ersten Bodenanalyse bis zur laufenden Pflege über mehrere Jahre.

Das PermaWaldGarten-Team im Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung direkt auf der Fläche

05

Wie wir Kommunen begleiten

Wir übernehmen die fachliche Planung, von der Bestandsaufnahme bis zur Pflanzung, und bleiben auch danach ansprechbar, damit eine Fläche nicht nach der ersten Legislaturperiode wieder verwildert oder aus Kostengründen zurückgebaut wird. Das kann eine einzelne Grünfläche sein oder ein mehrjähriges Programm über mehrere Standorte im Gemeindegebiet.

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